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Allgemeine Vertragsbedingungen

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1. Allgemeines
Unseren Verkäufen liegen diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) zugrunde. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen werden nur dann anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind oder sich aus einschlägigen schweizerischen Rechtsnormen ergeben. Die AVB sind verbindlich, wenn sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung bzw. im Lieferschein als anwendbar erklärt werden.

2. Preise
Die Preise verstehen sich rein netto ab Werk. Sämtliche Nebenkosten wie Fracht, Verpackung, Versicherung und Zollpapiere usw. gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Verpackung wird, soweit nichts Abweichendes vereinbart, nicht zurückgenommen. Bei einem Auftragswert geringer als CHF 100 wird ein Mindestwertzuschlag von CHF 50 verrechnet.

3. Auftragserteilung
Um Fehler in der Bearbeitung zu vermeiden, ist vom Auf­traggeber ein schriftlicher Auftrag vorzulegen. Sind spe­zifische Arbeitsunterlagen (Zeichnungen, Muster, Lehren, Spezifikationen oder Normen) vorhanden, müssen diese bei Auftragserteilung beigestellt werden. Der Auftraggeber ist für die Materialwahl verantwortlich. Wir haften nicht für Schäden, die durch eine nicht korrekt erfolgte Auftragserteilung entstanden sind.

4. Lieferfristen und –termine
Lieferfristen und –termine werden nach bestem Ermessen angegeben. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn uns die Angaben, die wir für die Erfüllung des Vertrages benötigen, nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn sie der Auftraggeber nachträglich abändert und damit eine Verzögerung der Lie­ferung verursacht. Eine unterbliebene oder verzögerte Lieferung infolge höherer Gewalt sowie nicht schuldhaftem Verhalten von uns oder unseren Zulieferern berechtigt nicht zu Schadenersatzansprüchen an uns.

5. Rahmenverträge
Restmengen aus Rahmenverträgen werden nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer dem Kunden zugesendet und verrechnet.

6. Risiko
Der Versand oder der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers (Incoterms 2010: EXW). Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferung auf den Auf­traggeber über.

7. Reklamationen
Die Ware ist sofort nach Erhalt zu prüfen. Eventuelle Män­gel sind uns unverzüglich, d.h. innert 10 Tagen, schriftlich zu melden. Wird dies unterlassen, so gilt die Lieferung als genehmigt. Spätere Reklamationen werden nur entgegen­ genommen, wenn die Mängel bei Erhalt trotz ordentlicher Prüfung nicht erkennbar waren.

8. Gewährleistung
Bei nachweisbaren und rechtzeitig mitgeteilten Materialfeh­lern wird unabhängig von den Lieferbedingungen kostenlos Ersatz geliefert oder der Gegenwert gutgeschrieben. Darü­ber hinausgehende Schadenersatzansprüche, insbesondere Mangelfolgeschäden, sind in jedem Fall ausgeschlossen.

9. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innert 30 Tagen zahlbar, ohne jeden Abzug. Nicht vereinbarte Abzüge werden nachbelastet. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, einen Verzugszins von 5% p.a. geltend zu machen.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Vorstehende Allgemeine Vertragsbedingungen gelten mit der Erteilung des Auftrages als anerkannt. Anwendbar ist schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz der Hönger AG.

Roggwil, 31.3.2015